Beherbergungssteuer
Die Stadt Brügge erhebt eine Beherbergungssteuer von 3,75 € (ohne MwSt.) pro Person und Nacht für zimmergebundene Unterkünfte (Hotels, Gästezimmer, Herbergen) und 1,5 € (ohne MwSt.) pro Person und Nacht für standortgebundene Unterkünfte (Campingplätze, Wohnmobilstellplatz).
Diese Steuer gilt nicht für Ferienhäusern, die pauschal besteuert werden. Kinder unter 18 Jahren sind von der Steuer befreit. Wenn der Beherbergungsbetrieb mehrwertsteuerpflichtig ist und sich dafür entscheidet, die Kurtaxe separat an den Kunden weiterzugeben, was international üblich ist, wird die Mehrwertsteuer (derzeit 6 %) auf die Steuer aufgeschlagen.